Stephan Lehmair

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Strafrecht


Römerstraße 6A
63785 Obernburg


Tel.: 06022 - 208 11 75
Fax: 06022 - 208 11 76 info@kanzlei-lehmair.de





Wissenswertes

Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen kurzen Überblick zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Strafrecht und im Zivilrecht dar. 


Natürlich ist jeder Fall anders und bedarf daher einer speziellen und individuellen Analyse und Bearbeitung. Keinesfalls können und wollen wir also an dieser Stelle einen detaillierten Einblick in unsere Arbeitsweise geben. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Lösung eines Rechtsproblems nicht im Internet befindet, sondern immer nur Ergebnis einer professionellen und vertrauensvollen anwaltlichen Beratung und Vertretung seien kann. 

 

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Staatsanwaltschaft oder die Polizei einen sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat hat. Für den Beschuldigten stellt diese Situation in aller Regel eine enorme Belastung dar. In manchen Fällen führt die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens sogar zu einer existenzbedrohenden Situation, sei es durch die Anordnung der Untersuchungshaft oder aber durch die Sperrung von Bankkonten seitens der Strafverfolgungsbehörden.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass viele Beschuldigte in diesen Situationen leider dazu neigen, durch vorschnelle Äußerungen gegenüber den Ermittlungsbehörden schwer zu korrigierende Fehler zu begehen. Dies geschieht natürlich sehr zur Freude der Staatsanwaltschaft und Polizei, da sich somit ein vielleicht zunächst nur vage bestehender Tatverdacht sehr leicht "wasserdicht" machen lässt.

Der häufig lautende Ratschlag der ermittelnden Beamten, dass man als Betroffener zur Abwendung weiteren Unheils "mit der Polizei reden solle", ist daher mit erheblichen Risiken verbunden. Wenn sich also bei Ihnen die Durchführung eines Strafverfahrens ankündigen sollte oder sogar schon angekündigt hat, heißt es zunächst einmal, einen kühlen Kopf zu bewahren.

 

Wichtig ist:

Jeder Beschuldigte hat ein Recht zu schweigen!

 

Das Schweigen eines Beschuldigten stellt übrigens kein Schuldeingeständnis dar, sondern ist eines der wertvollsten Verfahrensrechte im deutschen Strafrecht. Sofern Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden, empfiehlt es sich daher dringend, auf dieses wichtige Recht nicht zu verzichten und sich zunächst professioneller anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

 

Tipp:

Beauftragen Sie rechtzeitig, möglichst noch vor Ihrer ersten Vernehmung, einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt! 

 

Eine gute Strafverteidigung erfordert selbstverständlich fundierte Rechtskenntnisse im Bereich des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts. Darüber hinaus kommt es aber auch entscheidend darauf an, die Besonderheiten und Eigenarten eines Strafverfahrens zu kennen. Die fallorientierte Strafverteidigung lässt sich daher nicht nur theoretisch erlernen. In ihr liegen eine gute Menschenkenntnis, Fingerspitzengefühl, Kreativität und Verhandlungsgeschick. 


Kurz gesagt: Es kommt auf die Erfahrung an! 

 

Der von Ihnen möglichst frühzeitig beauftragte Rechtsanwalt wird unverzüglich alle Schritte einleiten, die zur Wahrung und Verteidigung Ihrer Rechte notwendig sind. Eine, Ihren Interessen entsprechende Weichenstellung für das weitere Verfahren erfolgt somit bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen.

Herr Rechtsanwalt Lehmair ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung und der Verletztenvertretung.


Das Tätigkeitsspektrum unserer Kanzlei umfasst das gesamte Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Tötungsdelikte
  • Vermögens- und Eigentumsdelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Nebenklage / Verletztenbeistand


Häufig gestellte Fragen:

1. Habe ich als Beschuldigter ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte?

Nein. Der Beschuldigte selbst hat grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte. Der von ihm beauftragte Rechtsanwalt hat jedoch ein Recht auf Akteneinsicht. Ohne zuvor in die Akte geschaut zu haben, ist eine Verteidigung gegen strafrechtliche Ermittlungen mit unvorhersehbaren Nachteilen für den Betroffenen verbunden und sollte in jedem Fall vermieden werden. 

 

2. Kann ich mich in einem Strafverfahren auch selbst verteidigen?

Sich selbst in einem Strafverfahren zu verteidigen ist meist eine der größten Fehlentscheidungen. In aller Regel lassen sich auch Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt vertreten. Bei einer ernstzunehmenden Erkrankung verarzten Sie sich ja schließlich auch nicht selbst.

Grundsätzlich ist es aber in einigen Fällen möglich (wenn auch nicht ratsam), sich selbst vor Gericht zu verteidigen. Der Gesetzgeber hat jedoch Fälle einer notwendigen Verteidigung bestimmt, z. B. bei drohenden Freiheitsstrafen über einem Jahr oder bei Anordnung der Untersuchungshaft. In diesen Fällen ist die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes zwingende Voraussetzung für das Verfahren. Sofern Sie keinen Verteidiger Ihrer Wahl beauftragen, wird das Gericht Ihnen einen sogenannten Pflichtverteidiger beiordnen. Selbstverständlich übernimmt Herr Rechtsanwalt Lehmair auch Pflichtverteidigungen.

 

3. Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Im Falle einer Hausdurchsuchung (meist zur Unzeit) empfiehlt sich, kurz dargestellt, das folgende Verhalten:

  • Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aushändigen lassen
  • Namen und Kontaktdaten der durchsuchenden Beamten aufschreiben!
  • Keine Angaben tätigen! Schweigen ist Gold!
  • Vollständiges Sicherstellungs- und Beschlagnahmeverzeichnis aushändigen lassen!
  • Keine Verdunklungshandlungen (z. B. Beweismittel beseitigen) unternehmen. Es droht sonst zusätzlich noch Untersuchungshaft!
  • Keine Zustimmung zur Sicherstellung erteilen!
  • Anwalt unverzüglich anrufen!

 

4. Eine mir nahestehende Person ist verhaftet worden. Was kann ich jetzt tun?

Notieren Sie, wenn möglich, die Namen der eingesetzten Beamten und deren Kontaktdaten. Gegebenenfalls haben Sie sogar die Möglichkeit eine Abschrift des Haftbefehls zu erhalten. Auf diesem ist auch das Aktenzeichen zu finden. Verständigen Sie umgehend den Anwalt Ihres Vertrauens. Dieser wird zunächst in Erfahrung bringen, wo sich der Verhaftete befindet und wann er dem Ermittlungsrichter vorgeführt wird. Im weiteren Verlauf, sofern die Untersuchungshaft durch den Richter angeordnet wird, wird sich der beauftragte Anwalt um weitere organisatorische Dinge, z.B. Besuchserlaubnis für Sie, kümmern und mit der Verteidigung des Verhafteten beginnen. 

 

5. Ich habe einen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten. Was muss ich nun tun?

Für den Fall, dass Sie einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben und Sie die Angelegenheit anwaltlich überprüfen lassen möchten, ist es erforderlich umgehend den Anwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. In aller Regel wird dieser zunächst einen Einspruch einlegen, um zu verhindern, dass die Entscheidung rechtskräftig wird.

Wichtig: Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls bzw. Bußgeldbescheids! 

 

6. Was kostet mich ein Anwalt im Strafverfahren?

Unsere Kosten sind angemessen, transparent und stehen in Relation zu der erbrachten Leistung. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs werden wir mit Ihnen über die voraussichtlich anfallenden Kosten sprechen. Sollten Sie uns nach dem Erstgespräch nicht mit der Verteidigung beauftragen, erheben wir in der Regel keine Kosten für das Gespräch. Strafverteidigung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Genauso wie wir uns unsere Mandate aussuchen, sollen auch Sie die Möglichkeit haben, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu finden, ohne dabei für das bloße Kennenlernen schon bezahlen zu müssen.



Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen untereinander und/oder zwischen juristischen Personen. Im Gegensatz zum Strafrecht, bei dem die eine Seite mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet ist, treten hier die Parteien als gleichgestellte Beteiligte auf. Die rechtliche Grundlage für das allgemeine Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Daneben existieren noch eine Vielzahl von weiteren Gesetzen, die das rechtliche Miteinander regeln.

 

Typische Tätigkeitsbereiche der Kanzlei in zivilrechtlichen Angelegenheiten:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
  • Verkehrszivilrecht

  • Personensorge (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.)

 

Unser Anspruch ist es, Ihre privaten oder geschäftlichen Anliegen in rechtlicher Hinsicht umfassend zu begleiten und außergerichtlich bzw. gerichtlich durchzusetzen. Unsere Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten findet in vertrauensvoller und kompetenter Atmosphäre statt. Dazu gehören auch kreative Ideen, mit denen wir - sogar über rein juristische Fragen hinaus - eine zufriedenstellende Lösung für unsere Mandanten finden. Bei Bedarf können wir bei bestimmten Frage- und Problemstellungen auf ein Netzwerk von Experten und Fachleuten zurückgreifen und so an einem für Sie "maßgeschneiderten" Ergebnis arbeiten.